Die Überhangmandate müssten verschwinden

Seit Jahren weist die Kurve mit der Zahl der Bundestagsabgeordneten steil nach oben. Gehörten dem 2009 gewählten Bundestag noch 622 Abgeordnete an, waren es 2013 schon 631. Vier Jahre später wurde mit 709 die nächste Schwelle überschritten. Der 20. Deutsche Bundestag, der im vergangenen September gewählt wurde, ist jetzt mit 736 Abgeordneten bezogen auf die Bevölkerung eines der größten Gesetzgebungsorgane der Welt.
Warum die gesetzlich definierte Mindestsitzzahl von 598 Abgeordneten längst zur Fiktion geworden ist, liegt vor allem an der Wiedereinführung eines Mechanismus, wonach sogenannte Überhangmandate einer Partei so lange durch Ausgleichsmandate für alle anderen Parteien ausgeglichen werden müssen, bis die Zusammensetzung des Parlamentes exakt dem Kräfteverhältnis der Parteien entspricht, wie es in dem Zweitstimmenergebnis zum Ausdruck kommt. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland durch Siege ihrer Wahlkreiskandidaten mehr Direktmandate erringt, als ihr aufgrund des Zweitstimmenergebnisses insgesamt zustehen. Nach der Zuteilung von Ausgleichsmandaten stimmen die Verhältnisse dann wieder.
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