Union droht mit Klage wegen Schuldenbremse

Die Union scheint der Zusicherung der Bundesregierung nicht zu trauen, im kommenden Jahr die Schuldenbremse wieder einzuhalten. So drohte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), am Dienstag mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, sollte die Ampelkoalition die Schuldenbremse etwa zur Finanzierung von Entlastungspaketen noch einmal aussetzen. „Diese Option steht nicht zur Verfügung“, sagte Frei in Berlin, „sonst wird das verfassungsrechtlich geklärt werden müssen.“ Die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Abweichen von den strengen Regeln für die Neuverschuldung lägen nicht vor.
Die Bundesregierung hatte zwar in der vorigen Woche in ihrem Haushaltsentwurf für das kommende Jahr festgelegt, dass die Schuldenbremse 2023 wieder eingehalten wird. Allerdings ließ die SPD-Führung anschließend Zweifel erkennen, ob das gelingt. So sagte die SPD-Vorsitzende Saskia Esken im Deutschlandfunk: „Ich bin mir nicht sicher, dass wir in der Lage sein werden, die Schuldenbremse einzuhalten.“ Es müsse zunächst abgewartet werden, welche Notwendigkeiten in den kommenden Monaten für den Haushalt 2023 entstünden. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert erinnerte daran, man habe im Koalitionsvertrag das Versprechen gegeben, dass die Schuldenregel des Grundgesetzes mit dem kommenden Jahr wieder eingehalten werde. „Dieses Versprechen gilt so lange, wie wir es werden politisch halten können miteinander.“ Das sei nicht als „Hintertürchen“ gemeint. Aber wer in dieser „Weltsituation“, in der man sich bewege, ernsthaft noch glaube, „sichere Prognosen die Zukunft betreffend“ abgeben zu können, „lehnt sich zu weit aus dem Fenster“.
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