„Ein Lockdown auf Raten“

Wer von Montag an in den Innenstädten des Landes einkaufen möchte, muss entweder gegen das Coronavirus geimpft sein oder genesen. Von Wochenbeginn an gilt in allen Geschäften des Einzelhandels, die nicht zur Grundversorgung beitragen, die 2-G-Regel. Allerdings stößt diese Verschärfung der Corona-Maßnahmen, die Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstagabend vorgestellt hatte, beim Handel und der Opposition auf massive Kritik.
„Die Entscheidung zu 2 G wird den hessischen Einzelhandel belasten. Es wird zu deutlichen Umsatzeinbußen kommen, obwohl der Einzelhandel kein Infektionstreiber ist“, sagte Kirsten Schoder-Steinmüller, Präsidentin des Hessischen Industrie- und Handelskammertages. Ihrer Einschätzung nach verursachen die neuen Regeln erhebliche Wettbewerbsverzerrungen: Während Grundversorger allen Kunden offen stünden, dürften Sortimentsanbieter nur unter 2 G öffnen, was mit einem hohen Kontrollaufwand verbunden sei. Zu den Geschäften, in denen Ungeimpfte weiterhin einkaufen dürfen, zählen Supermärkte, Discounter, Bäcker und Metzger, aber auch Drogerien, Bau- und Gartenmärkte, Blumengeschäfte, Babyfachmärkte, Tankstellen, Optiker, Friseure und eine ganze Reihe weiterer Betriebe, die in der Corona-Schutzverordnung definiert sind.
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