Das hessische Corona-Abc
24.03.2021
, 16:09

Nach dem jüngsten Corona-Gipfel und der Rolle rückwärts der Kanzlerin herrscht Unsicherheit, welche Regeln eigentlich gelten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
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Die jüngsten Corona-Beschlüsse der Landesregierung verändern den ohnehin eingeschränkten Alltag nicht allzu stark. Was gilt, was noch kommen könnte:
Arbeiten Eine Testpflicht am Arbeitsplatz wird es in Hessen (vorläufig) nicht geben. Jedoch empfiehlt die Landesregierung, ein- bis zweimal in der Woche zu testen. Bundesweit besteht schon seit längerem eine weitgehende Maskenpflicht in den Betrieben. Heftig diskutiert wurde bis Mittwochvormittag, ob die geplante „Osterruhe“ für den Gründonnerstag einen zusätzlich gewährten, bezahlten freien Tag bedeutet, Dann sagte die Kanzlerin „stop“.
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Quelle: F.A.Z.
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