Opernintendant sieht „das ganze System gefährdet“

Nach der Entdeckung der neuen Omikron genannten Coronavirus-Variante in Europa gibt es immer wieder Irritationen, wo Passagiere nun eigentlich entsprechende Test-, Impf- und Genesungsnachweise vorzulegen haben. Für das als Virusvarianten-Gebiet eingestufte Südafrika gilt zurzeit, dass nurmehr Reisende mit deutschem Pass nach Deutschland einreisen dürfen, sofort für 14 Tage in Quarantäne müssen, und sie haben zudem ihre Einreise vor Reisebeginn digital anzumelden. Es obliegt grundsätzlich den Fluggesellschaften, das vor Reiseantritt systematisch zu prüfen, wie am Donnerstag ein Sprecher der Lufthansa auf Nachfrage bestätigte. Andernfalls wäre das auch ein Verstoß gegen das ansonsten geltende Beförderungsverbot.
Erlaubt ist es den Fluglinien lediglich, etwa einen Bürger aus einem anderen EU-Land auch aus einem Virusvarianten-Gebiet bis in den Frankfurter Transitbereich mitzunehmen. Einreisen darf dieser allerdings nicht. Ihm ist lediglich gestattet, in Frankfurt umzusteigen und in sein Zielland zu fliegen. Aber auch das gilt den Angaben zufolge nur, wenn vor Abflug feststeht, dass ihm dort die Einreise gestattet ist. Ist das nicht der Fall, kommt er gar nicht erst in das Flugzeug.
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