Wann der 2-G-Plus-Status erreicht ist – und wann nicht

Eingang zum Schwimmbad Hausen. Die Dame an der Kasse verlangt ordnungsgemäß den Nachweis für den 2-G-Plus-Status. Es folgt ein Austausch von Informationen, der an Hütchenspielerei erinnert. Der Badegast zeigt seinen digitalen Impfnachweis, die Dame lehnt ab. Was bis Mitte Januar noch galt, gilt plötzlich nicht mehr: Wer seine erste Impfung im Sommer mit Johnson & Johnson und im frühen Herbst eine Booster-Impfung erhalten hat, der hat durch eine für Hessen gültige Neuregelung seinen Booster-Status verloren.
Für viele überraschend ist der Impfstoff, der die Besonderheit hatte, mit nur einer Spritze den vollständigen Schutz zu bescheren, degradiert worden. Ähnlich überrascht von einer Regelverschärfung wurden Genesene, deren Infektion länger als drei Monate zurück liegt. Bislang hatten diese für sechs Monate den 2-G-Plus-Status inne, quasi über Nacht gilt dieser nur noch 90 Tage. Die Konsequenz: Beispielsweise für einen Schwimmbad- oder auch einen Restaurantbesuch muss zusätzlich ein negativer Schnelltest vorgelegt werden.
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