Hinterbliebene von Germanwings-Absturz bekommen kein Schmerzensgeld

Das Landgericht Frankfurt hat Klagen von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes auf Schmerzensgeld von der Lufthansa abgewiesen. Die Angehörigen der im März 2015 in den französischen Alpen gestorbenen Menschen hatten 40 000 Euro für die eigenen Beeinträchtigungen und 25.000 Euro für die in den Minuten vor dem Absturz erlittene Todesangst ihrer Angehörigen im Flugzeug verlangt.
Vor Gericht vertraten sie die Auffassung, dass der Ko-Pilot, der den Absturz absichtlich herbeigeführt hatte, nicht für flugtauglich hätte erklärt werden dürfen. Er hatte eine psychische Erkrankung. Das Luftfahrtbundesamt erteilte ihm die Fluglizenz aufgrund medizinischer Zeugnisse, die ihm die Tauglichkeit bescheinigten. Die flugmedizinischen Sachverständigen waren laut einer Mitteilung des Landgerichts für ein von der Lufthansa betriebenes flugmedizinisches Zentrum tätig.
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