Verbot von Motorrad-Demo im ersten Corona-Lockdown war rechtswidrig
Die Stadt hat zu Unrecht eine Demonstration während der ersten Corona-Welle im April untersagt. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden. Wie es in einer Mitteilung heißt, wollte ein Motorrad-Club am Ostermontag einen Aufzug machen, der durch Teile Frankfurts führen sollte. Diesen verbot die Stadt mit dem Argument, dadurch entstünde eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Verstoß gegen die Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus. Die Verordnung lasse Versammlungen nicht zu, auch nicht ausnahmsweise.
Der Motorrad-Club ist gegen diese Entscheidung nicht per Eilantrag vorgegangen, wie in Fällen mit Corona-Bezug oft üblich, sondern hat den länger dauernden Weg der Klage gewählt. Das Verwaltungsgericht hat ihm nun recht gegeben. Die Verordnung zur Bekämpfung des Virus habe kein Versammlungsverbot enthalten, sondern Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Die Stadt, heißt es vom Gericht, habe „die Bedeutung der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit verkannt und ermessensfehlerhaft keine anderen Möglichkeiten als ein Totalverbot in Erwägung gezogen“.
Sie hätte mit dem Veranstalter kooperieren und Auflagen vereinbaren können, um eine Lösung zu finden. Das Verbot einer Demonstration sei jedoch lediglich Ultima Ratio. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, beide Parteien können dagegen vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof ziehen.