Verschnaufen ist keine Option

Es ist eine gute Nachricht, dass es den hessischen Sozialgerichten gelungen ist, den Bestand der unerledigten Verfahren signifikant zu reduzieren. Das zeigt, wie leistungsfähig und engagiert die Mitarbeiter sind, was angesichts des zweiten Jahres des Gerichtsbetriebs unter Pandemiebedingungen nicht hoch genug einzuschätzen ist. Dass 2021 zumindest in der ersten Instanz weniger neue Verfahren eingegangen sind, ist mit Blick auf die vorangegangenen Rekordjahre eine ebenso willkommene Entwicklung.
18 Monate Verfahrensdauer
Wer jetzt aber glaubt, damit brächen entspannte Zeiten in den Sozialgerichten an, irrt. Zur Wahrheit gehört, dass die großzügige Handhabung der Behörden beim Arbeitslosengeld II während der Pandemie dazu geführt hat, dass fast ein Drittel weniger Verfahren dazu eingegangen sind. Dabei wird es nicht bleiben. Und der Blick nach vorne zeigt, dass neue Herausforderungen kommen. Die Erfahrung lehrt, dass sich gesellschaftliche Entwicklungen schnell bei den Sozialgerichten widerspiegeln. Dazu gehören neue Aspekte der Pandemie, um die in den nächsten Jahren gestritten werden dürfte – zum Beispiel, wann ein Unfall im Homeoffice ein Arbeitsunfall ist, oder welche Folgen es hat, wenn ein nicht geimpfter Arbeitnehmer nicht mehr im Gesundheitswesen arbeiten darf. Nicht zu vergessen sind mögliche Impfschäden. Auch die Flucht vieler Ukrainer nach Deutschland könnte zu sozialgerichtlichen Verfahren führen, wenn es neue Konflikte um Sozialleistungen gibt.
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