Klage gegen Polizeikessel bei „Blockupy“ gescheitert
Im Prozess um den umstrittenen Polizeieinsatz bei einer „Blockupy“-Demonstration vor einem Jahr in Frankfurt ist der Kläger gescheitert. Das Verwaltungsgericht Frankfurt ist zu dem Schluss gekommen, dass das Vorgehen der Polizei rechtmäßig gewesen sei.
Der Anmelder der „Blockupy“-Kundgebung hielt es für rechtswidrig, dass die Polizei den Protestzug am 1. Juni 2013 aufgehalten hat. Bei der Polizeiaktion waren unweit der Europäischen Zentralbank 954 Protestierer fast zehn Stunden lang in einem Kessel festgehalten worden. Insgesamt nahmen 10.000 Menschen an der Demonstration teil.
Der massive Einsatz der Polizei hatte bundesweit Kritik ausgelöst. Später räumte Polizeipräsident Achim Thiel Fehler ein. Der in Bonn wohnende Kläger hatte bereits zuvor angekündigt, bei einer juristischen Niederlage durch alle Instanzen ziehen zu wollen. Die nächste Instanz wäre der Verwaltungsgerichtshof in Kassel.