Universitäten sorgen sich um ihre Autonomie

Sie ist noch da, die Freiheit, aber sie steht nicht mehr ganz oben auf der Agenda. Wenn Angela Dorn (Die Grünen) über die Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes spricht, dominieren andere Begriffe: Verlässlichkeit, Strategiefähigkeit, Chancengerechtigkeit, Partizipation. Immerhin einmal kommt in der Pressemitteilung, welche die Wissenschaftsministerin in der vergangenen Woche zur Vorstellung des Gesetzentwurfs verschicken ließ, das Wort Autonomie vor. Bezeichnenderweise in einem Rekurs auf die Politik der vergangenen zwei Jahrzehnte: Neuerungen, mit denen die Autonomie und der Wettbewerb gestärkt werden sollten, hätten sich bewährt; man wolle daran anknüpfen.
Dass dies mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf zur Neufassung des Gesetzes gelingt, bezweifelt allerdings nicht nur die FDP im Landtag. Auch aus den Leitungsetagen der Universitäten ist die Warnung zu vernehmen, dass die Rechte der Hochschulen, ihre Angelegenheiten selbständig und effizient zu regeln, mit der Novelle eher beschränkt als gestärkt würden. Es geht dabei zum einen um die befürchtete Schwächung der Präsidien gegenüber anderen Hochschulorganen, aber auch um die Sorge vor einer ausufernden Berichtsbürokratie, die mit den Änderungen im Gesetz befördert werde.
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