Windräder vor Artenschutz

In einem Runderlass hat die hessische Landesregierung festgelegt, dass die Nutzung der Windenergie grundsätzlich stärker zu gewichten sei als der Schutz von Vögeln und Fledermäusen. Die zu Beginn des Jahres in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift geht auf Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und seine für die Umwelt zuständige Kabinettskollegin Priska Hinz (beide Die Grünen) zurück.
Geregelt wird der Umgang mit einschlägigen Passagen des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Risiko der Tötung verschiedener Arten im Umfeld von Rotoren führt immer wieder dazu, dass Anträge auf die Errichtung von Windrädern abgelehnt werden. Unter dem Vorsitz von Hinz hatten sich im vergangenen Jahr auch die Fachminister aus Bund und Ländern mehrfach mit dem Thema befasst.
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