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Steuerhinterziehung

Frühere „Bierkönig“-Geliebte muss in Haft

 - 15:31
Zu Haftstrafe verurteilt: Die ehemalige „Bierkönig“-Geliebte mit ihrem Anwalt

Die frühere Geliebte des Frankfurter „Bierkönigs“ und Ehrenbürgers Bruno Schubert muss wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt verurteilte die 32 Jahre alte Frau am Dienstag zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Es stehe fest, dass das ehemalige Fotomodell Geschenke ihres Liebhabers im Wert von 2,5 Millionen Euro nicht beim Finanzamt angemeldet habe. Von rund 750.000 Euro hinterzogener Schenkungssteuer seien noch etwa 500.000 Euro offen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Nach ihrer Festnahme hatte die in der Schweiz lebende Frau bereits rund sieben Monate in Untersuchungshaft gesessen. Versuche, die komplette Steuerschuld zu begleichen, waren bislang fehlgeschlagen. In dem seit drei Monaten laufenden Verfahren hatte die Angeklagte ein Geständnis abgelegt.

Falsche Steuererklärung abgegeben

Ihr Liebhaber habe ihr allerdings zu erkennen gegeben, dass sie sich um steuerliche Fragen nicht zu kümmern brauche. Gleichwohl habe sie 2008 eine falsche Steuererklärung abgegeben, in der sie angab, außer einem Einfamilienhaus bei Darmstadt keine anderen Zuwendungen von Schubert erhalten zu haben. „In Wirklichkeit schwammen Sie im Geld“, sagte der Vorsitzende Richter im Urteil. „Soviel verdient manch einer hier im Gerichtssaal sein ganzes Leben lang nicht.“

Schubert, ehemaliger Eigentümer der Henninger-Brauerei, war 2010 im Alter von 90 Jahren gestorben. Er war in Frankfurt als großzügiger Mäzen bekannt, für seine Verdienste erhielt er die Ehrenbürgerwürde der Stadt. Der Verteidiger, der eine Bewährungsstrafe gefordert hatte, wird voraussichtlich Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Quelle: LHE
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