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Die Auseinandersetzungen über Windräder im Odenwald und auf dem Taunuskamm haben den Hessischen Landtag erreicht. Während die Grünen mit der CDU noch über die Fortsetzung ihrer Koalition verhandelten, schaffe die grüne Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid Fakten, konstatiert René Rock, der Fraktionschef der FDP. „Die Sache wird jetzt übers Knie gebrochen.“ Der vorgelegte Teilregionalplan für erneuerbare Energien in Südhessen zeige, „mit welcher Brutalität die Grünen die von ihnen propagierte Energiewende durchpeitschen wollen“. Wie berichtet, soll die Regionalversammlung über den unmittelbar nach der Landtagswahl verschickten Entwurf am 14. Dezember abstimmen.
Für den Fall, dass er in der aktuellen Fassung beschlossen wird, ruft der Odenwaldkreis die Kommunen zu einer Normenkontrollklage auf. Auch die Stadt Taunusstein hat rechtliche Schritte angekündigt. Umweltverbände und Bürgerinitiativen zeigen sich entsetzt und empört. Von einer „skandalösen Beschlussvorlage“ spricht etwa Carsten Gödel, der Vorsitzende des Vereins „Rettet den Taunuskamm“. Dessen Einwendungen hatten maßgeblich dazu beigetragen, dass das Regierungspräsidium den Antrag des Wiesbadener Energieversorgers Eswe, auf dem Taunuskamm Windräder zu installieren, vor zwei Jahren aus unterschiedlichen Gründen ablehnte. Es zeuge von „grüner Willkür“, dass die Behörde dieselbe Fläche nun als Vorranggebiet ausweisen wolle, so Gödel. Er sieht in dem Entwurf „schwerwiegende Verfahrensfehler und inhaltliche Falschdarstellungen“.
Eine wichtige Rolle spielt das Votum des Landesdenkmalamtes vom Mai 2014, in dem Windräder auf dem Taunuskamm entschieden abgelehnt werden. Der jetzt vorliegende Entwurf bezieht sich ausdrücklich auf dieses Gutachten. Doch das Regierungspräsidium verkürzt die dort zugrunde gelegten Abstände zu Baudenkmälern so deutlich, dass Windräder, die bislang eindeutig nicht genehmigungsfähig waren, nun plötzlich doch erlaubt sein sollen.
Auf die Frage nach einer Erklärung für die falsche Wiedergabe der in der Stellungnahme des Denkmalamtes zugrunde gelegten Zahlen in dem Entwurf des Regierungspräsidiums antwortete die Behörde lediglich, dass die von ihr genannten Prüfradien mit dem Denkmalschutz sowie dem Wissenschafts- und dem Wirtschaftsministerium abgestimmt worden seien. Auch die eindringliche Ablehnung eines Windparks auf den Taunushöhen durch das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie lässt das Regierungspräsidium jetzt nicht mehr gelten.
Die befürchtete Verunreinigung des Trinkwassers lasse sich durch den „Einsatz von Baumaschinen ohne wassergefährdende Betriebsstoffe“ ausschließen, heißt es. Solche Geräte seien „je nach Anwendungsbereich und Marktsegment bereits heute als Serienmodell oder Prototypen entwickelt bzw. verfügbar“. Diese Entwicklung werde sich fortsetzen, „so dass die Eignung der Fläche für die Nutzung der Windenergie gegeben sein wird“. Weil das aus der Sicht der Behörde aber noch ein paar Jahre dauern kann, werden die Flächen nicht mit sofortiger, sondern erst mit mittelfristiger Wirkung als Windvorranggebiet eingestuft. Der Status bedeutet, dass die Vorprüfung zur Eignung schon bestanden ist.
Lindscheid sei offenbar bereit, sich über alle Ablehnungsgründe der Landesbehörden und über geltendes Recht hinwegzusetzen, meint Gödel. „Die brachiale Vorgehensweise wird einer juristischen Prüfung keinesfalls standhalten.“ Bernhard Klug, Landesvorsitzender der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, wirft dem Regierungspräsidium einen „eindeutigen Rechtsbruch“ vor.
Auch in der hessischen Union zeigt man sich irritiert. Eigentlich wolle man den Teilregionalplan Mitte Dezember verabschieden, sagt Bernd Röttger, der Geschäftsführer der CDU-Fraktion in der Regionalversammlung. Aber der beabsichtigte Umgang mit dem Taunuskamm stoße auf erhebliche Bedenken. Es sei nicht nachvollziehbar, dass das Regierungspräsidium die Errichtung von Windrädern dort einerseits nicht genehmigt habe und diese Position sogar in einem laufenden Gerichtsverfahren vertrete, während es die Fläche andererseits als künftiges Windvorranggebiet ausweisen wolle.
Dieser Widerspruch wird in den politischen Instanzen im Rhein-Main-Gebiet damit erklärt, dass das Regierungspräsidium den Willen des Wirtschaftsministeriums ausführe. Dabei gehen die Hinweise über Vermutungen deutlich hinaus. Es habe keine entsprechenden Anweisungen gegeben, versichern beide Häuser. Das Regierungspräsidium erwähnt aber, dass im Zusammenhang mit der Landesplanung „natürlich Besprechungen zwischen Ministerium und RP“ stattfänden.
Rock glaubt, dass die hessischen Grünen den Ausbau der Windenergie nach ihrem Wahlerfolg massiv vorantreiben wollen. Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Die Grünen) sagte anlässlich des Auftakts der Koalitionsverhandlungen in dieser Woche: „Das Wahlergebnis hat keinen Hinweis darauf gegeben, dass wir an dieser Stelle weniger machen.“ Der CDU-Vorsitzende, Ministerpräsident Volker Bouffier, sagte, dass man die erneuerbaren Energien gemäß den im Jahr 2012 einvernehmlich gefassten Beschlüssen des hessischen Energiegipfels ausbauen wolle. Das Thema sei ein schwieriger Punkt in den Koalitionsverhandlungen, weil die Akzeptanz von Windrädern in der Bevölkerung nicht überall hinreichend gegeben sei. Also müssten politische Zielsetzungen mit den Wünschen der Bevölkerung in Einklang gebracht werden.