Auch Extremisten dürfen studieren

Er war Student und Neonazi, und er musste die Universität verlassen. Wie der Exmatrikulationsausschuss befand, hatte der Beschuldigte mit Gewalt „die Durchführung einer Hochschulveranstaltung behindert“ und „einen Kommilitonen von der Ausübung seiner Rechte und Pflichten abgehalten“. Damit sei der universitäre Frieden nachhaltig gestört worden, urteilte der Uni-Präsident.
Der Rechtsextremist war stellvertretender Vorsitzender der hessischen NPD. Er hatte einen Kommilitonen, der einer antifaschistischen Vereinigung angehörte, beleidigt, geschlagen und getreten. Das Mainzer Amtsgericht hatte ihn deswegen zu einer Haftstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Uni Mainz, an welcher der Mann eingeschrieben war, hatte es zunächst bei einer Rüge belassen. Nach dem Gerichtsurteil trat der Exmatrikulationsausschuss abermals zusammen – und verwies den Täter im Januar 2009 von der Universität.
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