Plötzlich wollen alle vorsorgen
Die Bilder waren schrecklich. Es war Mitte März, die Corona-Krise hatte gerade begonnen. Man verfolgte mit ungläubigem Blick, wie die Infiziertenzahlen in Spanien und Italien anstiegen. Da tauchten die Bilder aus Bergamo auf: Militärtransporter, die Särge mit Corona-Toten fortschafften. Einer hinter dem anderen rollten sie durch die Straßen der italienischen Stadt, wie eine Warnung vor dem, was auch in anderen Ländern drohen könnte. Zur gleichen Zeit häuften sich die Berichte aus Spanien, infizierte Senioren seien in Altenheimen dem Tod überlassen worden, unbeachtet, bis Spezialeinheiten der Armee sie fanden.
Die Geschichten lösten etwas aus. „Corona hat viele Menschen dazu gebracht, über die Endlichkeit des Lebens nachzudenken“, sagt Petra Becher, Geschäftsführerin des Bürgerinstituts Frankfurt. Die soziale Einrichtung mit Sitz nahe der Alten Oper unterstützt vor allem ältere Menschen. Sie verzeichnet seit Beginn der Pandemie ein starkes Interesse an Verfügungen, mit denen fundamentale Fragen geregelt werden: Was passiert mit mir, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann? Wer trifft medizinische Entscheidungen? Wer sagt, ob ich ins Pflegeheim muss? Wer kümmert sich um meine finanziellen Angelegenheiten?
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Vorsorgevollmacht:
Sie benennt eine oder mehrere Personen des Vertrauens, die für den Betroffenen in allen Angelegenheiten handeln, ob vermögensrechtlich, bei ärztlicher Versorgung, der Unterbringung in einem Pflegeheim, persönlichen Wünschen und Ähnlichem.
Betreuungsverfügung:
Wer keine Kinder oder sonstige enge Vertraute hat, die er mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten möchte, kann im Rahmen der Betreuungsverfügung festlegen, wie er sich die dann vom Gericht festzulegende Betreuung vorstellt. Darin können Wünsche zum Betreuer und zur Ausgestaltung der Betreuung stehen. Die Verfügung ist für das Gericht bindend, außer sie würde dem Wohl des Betroffenen erkennbar zuwiderlaufen.
Patientenverfügung:
Darin ist geregelt, welche medizinische Behandlung der Betroffene für den Fall wünscht, dass er nicht entscheidungsfähig ist, vor allem nach einem Unfall oder am Lebensende. Die Bundesnotarkammer empfiehlt, die Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung zu kombinieren, damit dem darin festgelegten Willen Geltung verschafft werden kann. Zu manchen Maßnahmen muss der Bevollmächtigte schriftlich ausdrücklich ermächtigt werden. anla.