Smarte Zähler werden Pflicht

Der April war sehr erfreulich. „Sie haben 69 Prozent weniger Energie verbraucht“, heißt es in der dritten monatlichen Übersicht für die Mieterin aus Frankfurt. Seit Februar teilt ihr der Energiedienstleister Techem im Auftrag des Vermieters alle vier Wochen mit, wie sich der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Vergleich zum Vormonat – Daten zum Vorjahr gibt es bisher nicht – verändert hat. Herangezogen wird dafür ein Haushalt vergleichbarer Größe mit einem berechneten Durchschnittsverbrauch. Einen „Spartipp des Monats“ gibt es jedes Mal auch.
Das ist kein freiwilliger Verwaltungsakt. Eine Richtlinie der EU ist der Grund dafür, dass auch die deutsche Heizkostenverordnung zum 1. Dezember vergangenen Jahres nach langem Hin und Her angepasst wurde. Die neue Regelung nimmt die Hauseigentümer und Vermieter in die Pflicht. Denn nicht nur in neuen, auch in bestehenden Wohnungen sind fortan nur noch Zähler erlaubt, die ein Ablesen der Heizung aus der Ferne ermöglichen. Das ist für Mieter immerhin insofern ein Vorteil, als sie nicht mehr zu Hause sein müssen, um dem Ableser die Tür zu öffnen.
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