Klage gegen Energiediscounter Stromio läuft

Die Verbraucherzentrale Hessen hat am Mittwoch ihre Mitte Februar angekündigte Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Wie berichtet, will die Verbraucherzentrale stellvertretend für Tausende Kunden Schadenersatzansprüche gegen den Energiediscounter geltend machen, der vor Weihnachten laufende Verträge mit Verweis auf die explodierenden Preise am Beschaffungsmarkt gekündigt hatte.
Kunden landeten daraufhin in der deutlich teureren Ersatzversorgung der Grundversorger. Nach Ansicht der Verbraucherschützer zählen Preissteigerungen zum „normalen unternehmerischen Risiko“. Ein Anbieter dürfe sie nicht ungefragt auf seine Kunden abwälzen.
Betroffene Kunden müssen jetzt warten, bis das Landgericht die Klage für zulässig erklärt. Erst dann wird das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet, in das sich Kunden bis zum Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung eintragen können. Die Prüfung der Klage kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale-hessen.de.
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