„Geschlecht ist ein Gefühl“

Jeder Mensch in Deutschland ab 14 Jahren soll sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das sehen am Donnerstag in Berlin vorgestellte Eckpunkte der Bundesministerien für Justiz und Familie für ein neues Selbstbestimmungsgesetz vor. Es soll das Transsexuellengesetz ersetzen. Wir haben bei der Berliner Charité nachgefragt, ob das eine gute Idee ist.
Frau Winter, Sie haben in Ihrer interdisziplinären Spezialsprechstunde für Fragen der Geschlechtsidentität im Kindes- und Jugendalter an der Charité schon mehr als hundert junge Menschen betreut. Wer kommt in Ihre Sprechstunde und warum?
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