Wie Sie Bußgelder vermeiden
Wird man bei einem Verkehrsverstoß vor Ort auf frischer Tat ertappt, hat man in aller Regel schlechte Karten. Sich herauszuwinden ist ziemlich unmöglich. Die Ausrede „Ich bin gar nicht gefahren“ zieht nun mal nicht. Sollte man sich nicht ausweisen können, darf die Polizei den Autofahrer sogar vorläufig festnehmen, um anderweitig die Identität zu überprüfen.
Anders sieht es aus, wenn die Justiz einem Fahrzeughalter Fehlverhalten im Straßenverkehr vorwirft, das durch automatisierte Überwachungseinrichtungen aktenkundig wurde. Welche Chancen hat man als Beschuldigter, einer Bestrafung zu entgehen?
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Der Autor ist Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht in Frankfurt am Main.