Jetzt mache ich meinen Strom selbst

Die Welt des Sonnenstroms ist ein ständiges Auf und Ab. Genau genommen eher ein Ab. Viele Hersteller sind in den vergangenen Jahren verschwunden, der an der politischen Leine geführte Markt hat konsolidiert, würde der Betriebswirt nüchtern feststellen. Doch mit den steigenden Strompreisen hat eine neue Nachfrage eingesetzt, und seit dem 24. Februar 2022 platzen die Auftragsbücher aus allen Nähten. Von 400 Prozent Zuwachs sprechen die Anbieter von Photovoltaikanlagen, schlagartig stehe das Telefon nicht mehr still. Mancher Interessent verzichte gar auf einen Kostenvoranschlag und erteile den Auftrag spontan, ohne genauere Konditionen zu kennen. Hauptsache, die Anlage komme baldmöglichst aufs Dach. Der Tag, an dem Russland die Ukraine überfiel, hat vielen hierzulande die einseitige Abhängigkeit in der Energieversorgung vor Augen geführt und den Wunsch nach Autarkie geweckt wie nie zuvor.
Der Wunsch ist verständlich, die technische Möglichkeit indes begrenzt, in unseren Breitengraden scheint schlicht zu wenig Sonne. Eine Photovoltaikanlage auf dem typischen Einfamilienhaus kann einen Teil des Strombedarfs decken, unabhängig vom Versorger wird der private Verbraucher gewöhnlich nicht. Auch dann nicht, wenn er einen Speicher verbaut. Doch der Beitrag zur lokal nachhaltigen Stromerzeugung ist bemerkenswert und das gute Gefühl, etwas zum Klimaschutz beizutragen, beträchtlich.
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Ein kleiner Hoffnungsschimmer war sie, die im April verabschiedete EU-Richtlinie 2022/542. Zumindest für jene, die mit einer PV-Anlage liebäugeln, den Gang zum Steuerberater aber scheuen. Denn die Richtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten, die Mehrwertsteuer auf Solaranlagen auf unter fünf Prozent zu senken oder gar ganz zu streichen.
Auf Nachfrage der F.A.Z. erteilt das Bundesfinanzministerium dem nun aber eine Absage. Man beabsichtige derzeit nicht, sich innerhalb der Bundesregierung dafür einzusetzen, von der Richtlinie auch Gebrauch zu machen. Das sei „kein geeignetes Mittel zur nachhaltigen Senkung der Preise“, heißt es.
Wer seine Anlage als Kleinunternehmer betreibt, muss Einkommensteuer auf den Gewinn zahlen. Die Mehrwertsteuer kann er sich dafür schon jetzt erstatten lassen. Wer stattdessen den Weg der Liebhaberei wählt, hat es mit dem Finanzamt ein wenig (Umsatzsteuer ist trotzdem fällig) leichter – vorausgesetzt die Anlage hat maximal 10 kWp und liegt auf dem Dach des selbst bewohnten Hauses, wo der Strom zum Teil selbst genutzt wird. An 19 Prozent Mehrwertsteuer führt hierzulande dann aber nichts mehr vorbei. anie.
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