Wenn die Solaranlage aus der Förderung fällt
Für die Sonnenpioniere im Land markiert 2021 eine Zäsur. Wer seine Solaranlage schon vor dem Jahr 2000 aufs Dach legte, hat sein EEG-Konto mit der Jahreswende aufgebraucht, die garantierte und üppige Vergütung ist jetzt passé. Rund 18.000 Anlagen betrifft es aktuell, innerhalb der nächsten fünf Jahre wird sich ihre Zahl mehr als verzehnfachen. Doch was dann? Obwohl das Datum der ersten „ausgeförderten“ Anlagen nicht überraschend kommt, hat das Wirtschaftsministerium aus dieser Frage eine Zitterpartie gemacht, die EEG-Novelle wurde erst Mitte Dezember verabschiedet. Immerhin steckt sie nun den Rahmen für alles ab, was möglich – oder rentabel ist.
Die erste Möglichkeit wäre, einfach weiter einzuspeisen. Es stand zwar lange zu befürchten, dass mit dem Ende der Förderung auch das indirekte Ende der Einspeisung verknüpft sei. Denn erste Entwürfe der EEG-Novelle sahen vor, dass sich jeder, der weiter ins Netz einspeisen will, aktiv auf die Suche nach einem Käufer für seinen Strom in kleinen Mengen machen muss. Man hätte den Strom vom Dach nicht einmal dem Netzbetreiber schenken dürfen, das läuft unter „wild einspeisen“ und ist untersagt. Dass es jetzt nicht so gekommen ist, dürfte jeden, der sein Dach mit Photovoltaik-Paneelen gedeckt hat, erst mal freuen.
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