Im Gesundheitsbasar
Sie bekommen von der Krankenkasse für jedes ausgereichte rezeptpflichtige Arzneimittel einen festen Betrag als "Handling-Gebühr". Deren Höhe bestimmt der Gesetzgeber, derzeit gibt es 3 Prozent vom Einkaufspreis zuzüglich 8,10 Euro.
Weil die Gebühr zu hoch ist, wurde 1989 ein Abschlag darauf eingeführt. Zuletzt lag der bei 2,10 Euro, wurde aber in Verhandlungen auf 1,75 Euro reduziert - zur Freude der Apotheker. Weil den Kassen aber nun wieder Milliarden fehlen, wollte die schwarz-gelbe Koalition den Apothekenabschlag eigentlich wieder heraufsetzen. Bei 2,10 Euro je Packung kämen 200 Millionen Euro zusammen.
Da die Regierung aber auch beim Arzneimittelgroßhandel 400 Millionen Euro streichen will, sahen sich die Apotheker doppelt belastet, weil der Handel die Kosten an sie weitergeben könnte.
Mit einer Intervention im Kanzleramt haben sie ihre Zusatzbelastung fürs Erste verhindert. Jetzt müssen die Verhandler eine neue Millionenlücke schließen. Viel Zeit bleibt ihnen nicht.