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Die Bundesfinanzrichter entziehen Attac die Gemeinnützigkeit und damit Steuervorteile. Das empfinden manche als Angriff des Establishments auf zivilgesellschaftliche Initiativen, die „anecken“.
Hier geht es aber um reine Geldfragen: Natürlich darf Attac auch künftig auf die Straße gehen und für die Zerschlagung von Banken trommeln, aber eben eigennützig, ohne Steuerprivileg. Die Spendenbereitschaft ist bei Steuervorteilen naturgemäß höher, auch psychologisch hilft das Gütesiegel „gemeinnützig“.
Genau hier offenbart sich der Zwiespalt linker Protestbewegungen: Sie nutzen eben nicht allen, wie etwa das Schachspielen oder der Umweltschutz. Sie informieren nicht oder wägen politische Vorstöße ab, wie etwa Stiftungen. Sie nutzen einem bestimmten Spektrum, sie sind Parteien in Camouflage, ohne die Fesseln des Parteienrechts. Der Fiskus ist nicht verpflichtet, das zu unterstützen.
Allerdings ist die Rechtsprechung politisch farbenblind: Auch der Bund der Steuerzahler oder die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft müssen die Grenzen ihrer politischen Tätigkeit beachten, wenn sie gemeinnützig sein wollen. Und der Schachverein darf seine Mitglieder nicht für oder gegen die „Respektrente“ mobilisieren.