Diesel-Tricksereien werden schwerer
Seit vor gut fünf Jahren der Dieselbetrug des Volkswagen-Konzerns ans Licht kam, stehen sogenannte Abschalteinrichtungen im Fokus von Öffentlichkeit und Gerichten. Der Begriff bezeichnet Software-Funktionen in Abgasreinigungssystemen von Dieselautos, die diese Systeme unter bestimmten Bedingungen herunterregeln oder komplett abschalten. Ist das der Fall, werden die Diesel-Abgase weniger oder gar nicht mehr gereinigt, und die Motoren stoßen mehr gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) aus. Die Vorgaben der Europäischen Union verbieten Abschalteinrichtungen in Autos der Abgasnormen Euro5 und Euro6 zwar prinzipiell seit 13 Jahren, erachteten sie allerdings als zulässig, wenn sie Motoren vor Schaden schützen. Am Donnerstag hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg dieses generelle Verbot präzisiert und solche Abschalteinrichtungen in ganz Europa für illegal erklärt, die erkennen, dass ein Auto auf dem Prüfstand steht. Zugleich verkleinerten die Richter den Spielraum, in dem Abschalteinrichtungen ausnahmsweise doch erlaubt sein können.
Was hat der EuGH verhandelt?
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