Weg mit dem Schutzschirm
Die Bundesregierung hatte im Frühjahr auf den schweren wirtschaftlichen Einbruch nicht nur mit einer Vielzahl finanzieller Hilfen für Unternehmen reagiert, sondern auch mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende September 2020. Damit sollte Unternehmen, die durch die Corona-Krise in schwere Not geraten waren, ohne dass ihr Geschäftsmodell grundsätzlich in Frage stand, geholfen werden. In Anbetracht der außergewöhnlichen Situation im Frühjahr ließ sich diese Entscheidung vertreten.
Nicht mehr vertreten ließe sich eine Verlängerung dieser Regelung ins Frühjahr 2021, an die sich fraglos eine weitere Verlängerung über die Bundestagswahl hinaus anschließen würde. Die Bundesregierung hätte im kommenden Frühjahr, ein halbes Jahr vor den Bundestagswahlen, noch weniger Interesse an einer Pleitewelle als in diesem Herbst. Die Perpetuierung einer für einen vorübergehenden Notfall geschaffenen Regelung auch in einer Zeit, in der sich die Wirtschaft wieder erholt, wäre aber ein wirtschaftspolitischer Fehler
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