Dieses Urteil macht Hoffnung
Geht doch, werden Befürworter des Projekts jetzt sagen. Tatsächlich macht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Fehmarnbelt-Tunnel Hoffnung, dass Großprojekte in Deutschland nicht für alle Zeit zu Verzögerungen und Kostensprüngen verdammt sind. Mit seiner unerwartet klaren Entscheidung hat das Gericht den Weg für das milliardenteure Vorhaben frei gemacht, das die Verkehrsströme zwischen Nord- und Mitteleuropa erleichtern soll, von Umweltschützern und anderen Projektgegnern jedoch juristisch attackiert worden war.
Dass nun die Bauarbeiten bald beginnen dürften, ist eine positive Überraschung, zumal das oberste deutsche Verwaltungsgericht die Planer in anderen Fällen wie der Elbvertiefung zuletzt zu aufwendigen Nachbesserungen verdonnert hatte. Für den großen Jubel dürfte es aber auch im Fall des Ostsee-Tunnels zu früh sein.
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Manche Frage, etwa zu geschützten Riffen, muss wohl in einem weiteren Verfahren gesondert geklärt werden. Auch für die Finanzierung, die großenteils Dänemark übernimmt, gibt es Rechtsrisiken. Dass der Tunnel ganz scheitert oder um Jahre zurückgeworfen wird, scheint aber nun fast ausgeschlossen.