Europa stutzt die Digitalkonzerne
Jüngst hat die Europäische Kommission Gesetzesvorschläge zur Bewältigung der strukturellen Probleme der Plattformökonomie veröffentlicht: im November für einen „Data Governance Act“ (DGA), im Dezember für einen „Digital Markets Act“ (DMA). Beide Verordnungsentwürfe gehen nun ins Gesetzgebungsverfahren. Die Bundesregierung muss sich dazu positionieren. Dies ist Anlass für einen Abgleich der Kommissionsvorschläge mit den Handlungsempfehlungen, welche die vor gut einem Jahr vom Bundeswirtschaftsminister eingesetzte Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“ zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts der Europäischen Union vorgelegt hat. Zwar finden sich zahlreiche Empfehlungen in den Vorschlägen der EU-Kommission wieder. Kritisch zu beurteilen sind aber die Entfernung des Digital Markets Act vom Wettbewerbsrecht und die Zentralisierung der Rechtsdurchsetzung.
Die Digitalökonomie braucht einen neuen Regelrahmen. Zahlreiche Gutachten und Regierungsberichte haben dies eingefordert. Auf drei Feldern wurde besonderer Handlungsbedarf ausgemacht: Erstens wurde eine Schärfung der Missbrauchskontrolle für geboten erachtet, damit diese schneller greifen und den Besonderheiten der digitalen Ökonomie besser Rechnung tragen kann, etwa bei marktübergreifenden und datenbasierten Wettbewerbsbeschränkungen. Über die Missbrauchsaufsicht hinaus zeigt sich zweitens, dass die dominanten Plattformen klare Verhaltensregeln benötigen, etwa ein Verbot der Selbstbevorzugung, weil sie mittlerweile in ihren Märkten kaum mehr angreifbar sind und zudem die Bedingungen des Wettbewerbs auf ihren Plattformen kontrollieren. Der dritte Bereich betrifft Optionen zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit in der digitalen Ökonomie – zum Beispiel durch einen verbesserten Datenzugang für (potentielle) Wettbewerber.
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