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Die Vergabe der 5G-Frequenzen für abgeschirmte, eigenständige Industrie- und Unternehmensnetze kann endlich beginnen. Nach monatelangem Streit gibt es nach Informationen der F.A.Z. einen Kompromiss über die Gebühren, welche den Unternehmen dafür in Rechnung gestellt werden. Das Bundesfinanzministerium, das anfangs zum Teil fünf Mal höhere Gebühren verlangt hatte als von der Bundesnetzagentur vorgeschlagen, gibt sich nun mit einem Bruchteil der Aufschläge zufrieden. Das geht aus einem Schreiben der Netzagentur hervor. Damit kann die Behörde die ansonsten längst vorbereitete Regelung für die Frequenzzuteilung in Kraft setzen.
„Es wird höchste Zeit. Viele Unternehmen stehen in den Startlöchern und wollen endlich loslegen“, sagte der SPD-Abgeordnete Gustav Herzog, Fraktionsexperte für digitale Infrastruktur und Mobilfunk, der F.A.Z. Unnötigerweise habe man mehrere Monate verloren, statt konsequent den digitalen Innovationsprozess in den Unternehmen voranzubringen, so Herzog, der dem politischen Beirat der Netzagentur angehört.
In der Frequenzauktion im Frühjahr war zum großen Ärger der Mobilfunkkonzerne ein Viertel des gesamten Spektrums im Bereich 3,6 Gigahertz für lokale Anwendungen reserviert worden. Jene Frequenzen eignen sich dafür besonders gut, weil die Funkwellen nicht weit tragen, aber riesige Datenmengen bewältigen können.
Industrie, Mittelständler, Forschungseinrichtungen und Landwirtschaft können sie nutzen, um von den öffentlichen Netzen unabhängige eigene Campus-Netze aufzubauen. Viele Unternehmen versprechen sich von 5G den nächsten Sprung in der Automatisierung und vernetzter Industrie 4.0. Doch bei den Netzen wollen sie selbst Regie führen, um Zuverlässigkeit, Haftung und den Schutz sensibler Informationen zu gewährleisten.
Die Verzögerung bei der Zuteilung hatte scharfe Kritik ausgelöst. „Nicht wenige Unternehmen in meiner Heimatregion würden am liebsten noch in diesem Jahr mit dem Bau beginnen“, sagte der aus Kaiserslautern stammende SPD-Mann Herzog. Die Nachforderungen aus dem Finanzministerium hätten vor allem Unternehmen mit großen Betriebsflächen sehr stark belastet, weil die Flächen mit einem hohen Multiplikator in die Gebührenrechnung einfließen sollen.
Das ist durch die Kompromissformel weitgehend abgeschwächt worden. Ein Industrieunternehmen von 10 Quadratkilometern, etwa die Größe von BASF, das 50 Megahertz für zehn Jahre beantragt, muss dafür nun 151.000 Euro bezahlen. Für einen Mittelständler mit einer Betriebsfläche von 10.000 Quadratmetern würde sich die entsprechende Rechnung auf 1150 Euro belaufen.