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Mit dem ersten Schritt vor die Haustür beginnt für die Fußgänger der Kampf um den Bürgersteig. Schon lange müssen sie sich den Platz teilen mit denen, die dort mit dem Tretroller oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Das Risiko unerwünschter Kollisionen steigt, seit mehr und mehr Verkehrsteilnehmer mit elektrischem Antrieb auf dem Gehweg unterwegs sind – vom Postzusteller mit dem elektrischen Lastenrad bis hin zum Hipster mit dem neuen E-Scooter. In Deutschland ist bisher nicht klar, in welche Fahrzeugklasse die Tretroller mit aufladbarer Batterie fallen – und ob sie überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen sind. Um mehr Ordnung in die neue Mobilität zu bringen, hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) für E-Scooter, also elektrische Roller mit Lenk- oder Haltestange, einen Verordnungsentwurf vorgelegt.
Derzeit ist das Bewegen der „elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeuge“ im öffentlichen Straßenraum verboten. Bisher können nur bestimmte selbstbalancierende Fahrzeuge, etwa sogenannte Segways, betrieben werden. Nach geltendem Recht benötigen sonst motorbetriebene Fahrzeuge, die schneller als 6 Kilometer in der Stunde fahren, Zulassung, Führerschein und Versicherung. Auch die Nutzung der Gehwege ist mit mehr als Tempo 6 nicht gestattet. Das soll sich jetzt ändern: Erlaubt werden sollen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern in der Stunde.
Nach Scheuers Verordnung müssen die schnellen Tretroller mit einer Lenk- oder Haltestange, zwei Bremsen, vorn und hinten montierten Blinkern und einer helltönenden Glocke oder Klingel ausgestattet sein. Ferner brauchen sie eine Versicherungsplakette, ähnlich wie Mofas und kleine Motorroller. Helme sind nicht vorgeschrieben. Der Fahrer muss aber mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis besitzen. Diese Anforderungen sind dem Tempo der Fahrzeuge geschuldet.
Die Hersteller solcher Roller und Anbieter von „Scooter-Sharing“ fiebern dem Termin der Zulassung schon entgegen. In Österreich, in der Schweiz, in Belgien, Frankreich, Dänemark und Finnland sind die E-Tretroller längst Teil des Innenstadtlebens. Dort werden sie immer beliebter, auch weil sie sich gut in öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren lassen. Die „letzte Meile“ bis zur Arbeit oder zur privaten Verabredung ist mit dem E-Roller schnell und ohne größere körperliche Anstrengung zu schaffen – fast geräuschlos und jedenfalls lokal emissionsfrei. Die geplante Klassifizierung der E-Scooter als „Kraftfahrzeuge“ könnte allerdings dazu führen, dass ihre Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln hierzulande nicht erlaubt wäre.
Zur Platzverteilung schreibt die ministerielle Verordnung vor: Die E-Scooter müssen auf dem Radweg fahren und dürfen nur auf der Straße unterwegs sein, wenn kein Radweg da ist. So könne „das Zukunftspotential der Mikromobilität bei gleichzeitiger Gewährleistung der Sicherheit genutzt werden“, schreibt das Bundesverkehrsministerium. Für Autofahrer ist das eine gute Nachricht, weil ihnen die Rollerfahrer nicht so oft in die Quere kommen können – und umgekehrt. Für Fußgänger aber kann es künftig noch ungemütlicher werden, wenn die kaum hörbare Konkurrenz sich breitmacht. Denn theoretisch sind Gehwege für E-Roller zwar tabu, in der Praxis aber sind Bürgersteige oft nur durch eine Linie in Rad- und Fußweg unterteilt – eine Barriere, die Fußgänger und Radfahrer regelmäßig überschreiten. Bei den E-Scootern soll es außerdem nicht bleiben. Gerade kündigte das Verkehrsministerium an, man wolle auch die Nutzung von Hoverboards, Skateboards mit Elektromotor, und ähnlichen Fahrzeugen regeln.
Der Fußgänger-Lobbyverband Fuss sieht die Fußgänger – vor allem Ältere und Kinder – von immer mehr „Fahrzeugen bedroht“ und nennt die elektrischen Roller und Skateboards „Elektro-Raser“ und „Knochenbrecher“. Auch Vertreter von Sehbehinderten- und Seniorenverbänden protestierten kürzlich vor Scheuers Ministerium gegen die Pläne. Der Radfahrer-Verein ADFC befürchtet „chaotische Zustände“ auf den Radwegen.