Doppelt Kindergeld beziehen geht immer noch

Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz wird als Steuervergütung von den Familienkassen festgesetzt und ausgezahlt. Im Jahr 2013 zahlten sie für 16,5 Millionen Kinder gut 38 Milliarden Euro Kindergeld. Diese Aufgabe erfüllt wesentlich die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit 14 Familienkassen. Sie zahlen Kindergeld für 14,4 Millionen Kinder aus.

Die Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind zugleich Familienkassen für ihre Beschäftigten. Daher gibt es in Bund, Ländern und Gemeinden etwa 8400 Familienkassen. Sie zahlen Kindergeld für 2,1 Millionen Kinder aus.
In den Jahren 2007 bis 2009 prüfte der Bundesrechnungshof mit Unterstützung seiner Prüfungsämter die Zahlung von Kindergeld anhand von Stichproben. Er verglich die Daten der Familienkassen der Bundesagentur und ausgewählter Familienkassen des öffentlichen Dienstes. In 1306 Fällen zahlten die Familienkassen für ein Kind doppelt Kindergeld, oft schon über Jahre hinweg. Allein für diese Fälle betrug der Schaden mehr als 9 Millionen Euro. Meistens hatten Eltern von zwei Familienkassen Kindergeld beantragt, obwohl dies unzulässig war.
Der Bundesrechnungshof forderte daraufhin, dass die Kassen ihre Daten miteinander abgleichen sollen, um Doppelzahlungen auszuschließen. Im September 2010 legte das Bundesfinanzministerium (BMF) das Konzept für ein IT-gestütztes „Identifikationsnummern-Kontrollverfahren Kindergeld“ vor.
Das Kontrollverfahren sollte im März 2015 mit allen Familienkassen in Betrieb gehen. Dafür waren die Familienkassen zunächst an die Datenbank der steuerlichen Identifikationsnummern anzubinden. Nach der einmaligen Eingabe aller laufenden Kindergeldfälle sollen Familienkassen jeden neuen Kindergeldfall in die Datenbank einstellen. Über die steuerliche Identifikationsnummer kann dann geprüft werden, ob für dieses Kind bereits Kindergeld gezahlt wird.
Klappt's nächstes Jahr endlich?
Leider nahm das BMF das Kontrollverfahren bisher nicht in Betrieb. Es begründete dies mit Personalmangel und fehlenden Haushaltsmitteln. Zudem wären zunächst höherrangige IT-Projekte umzusetzen. Damit ist Leistungsmissbrauch beim Kindergeld weiterhin möglich.
Das Finanzministerium hat versprochen, dass sich diese Situation im kommenden Jahr verbessert. Ob sich dieser neue Zeitplan einhalten lässt, daran zweifeln zumindest die Experten des Bundesrechnungshofs.
Zumindest verlangen die Familienkassen vom Jahresbeginn an die Steuer-Identifikationsnummern der Kinder, damit das Kindergeld ausgezahlt wird. Sie haben aber auch schon zugesichert, dass sie auch dann weiterzahlen, wenn die ID-Nummer nicht pünktlich geschickt wird.
Sie erreichen Ernst Eggers per E-Mail unter unsergeld@faz.de.