Finanzamt, hier musst du besser aufpassen

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können Steuerpflichtige bis zu einem Betrag von 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend machen. Sie können, zusammen mit den an den Unterhaltsempfänger geleisteten Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, die steuerliche Bemessungsgrundlage mindern.
Für die Abzugsfähigkeit gilt dabei das Korrespondenzprinzip: Danach muss der Unterhaltsempfänger den Unterhalt versteuern, soweit dieser beim Unterhaltsgeber als Sonderausgabe berücksichtigt wurde („Realsplitting“). Die Finanzämter von Unterhaltsempfänger und Unterhaltsgeber sind daher auf gegenseitige Information angewiesen. Deshalb müssen sie jährlich eine Kontrollmitteilung für jeden Steuerfall in Papierform versenden.

Der Bundesrechnungshof untersuchte nun mit Unterstützung des Prüfungsamtes des Bundes Frankfurt am Main die steuerliche Behandlung des Realsplittings in den Finanzämtern. Er stellte fest, dass die Finanzämter das Kontrollmitteilungsverfahren nur unzureichend nutzten. Oft übermittelten die zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeiter Kontrollmitteilungen nur bei erstmaliger Antragstellung.
In der Mehrzahl der Fälle war nicht erkennbar, ob das Finanzamt des Unterhaltsempfängers eine schriftliche Mitteilung erhalten hatte. Ob die Informationen auf andere Art und Weise weitergegeben wurden, war ebenso wenig dokumentiert.
Infolgedessen konnten die beteiligten Finanzämter nicht prüfen, ob die Angaben von Unterhaltsgeber und Unterhaltsempfänger miteinander korrespondierten. Deshalb ist nicht sichergestellt, dass Unterhaltszahlungen an den Unterhaltsempfänger ordnungsgemäß versteuert wurden.
Der Bundesrechnungshof hat kritisiert, dass das Steueraufkommen mit dem derzeit praktizierten durch Papier gestützten Informationsaustausch zwischen den Veranlagungs-Stellen nicht gesichert wird. Der Bundesrechnungshof hält das derzeitige Verfahren für zeit- und personalintensiv. Es ist nicht geeignet, dem stetigen Arbeitszuwachs in der Finanzverwaltung entgegenzuwirken.
Gegenseitige Informationen wiederum sind aber unumgänglich. Ansonsten, das ist klar, wäre das Korrespondenzprinzip nicht sichergestellt.
Jetzt sind die Prüfer zufrieden
Der Bundesrechnungshof hat deshalb empfohlen, das Kontrollmitteilungsverfahren zu digitalisieren und nicht mehr per Papier durchzuführen. Das hätte zwei Vorteile: Dadurch würden das Mitteilungsverfahren erleichtert und die Qualität der Mitteilungen verbessert.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mitgeteilt, es unterstütze die Einführung eines solchen Verfahrens. Es habe die obersten Finanzbehörden der Länder bereits darüber unterrichtet, dass es ein elektronisches Verfahren zur Software-Entwicklung für die Steuerverwaltung der Länder eingeleitet hat. Das stellte auch den Bundesrechnungshof zufrieden: Er hält den Vorschlag des Finanzministeriums für geeignet, dem Risiko von Steuerausfällen in diesem Bereich vorzubeugen.
Sie erreichen Ernst Eggers per E-Mail unter unsergeld@faz.de.