Kretschmann rechnet kaum noch mit Fahrverboten für 2018

Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg verzichtet auf ihre für 2018 angekündigten Fahrverbote in Stuttgart - unter der Bedingung, dass eine Nachrüstung älterer Diesel wirksam ist. Auf diese Linie zur Luftreinhaltung in Stuttgart einigte sich das Kabinett von Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne). Zudem steht eine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit der Fahrverbote im Raum.
Demnach baut die Regierung auf eine erfolgreiche Nachrüstung älterer Diesel-Fahrzeuge. „Der Bund hat für Nachrüstung die Zuständigkeit“, sagte Kretschmann. Dass das technisch möglich ist, bezweifelt er demnach nicht. Zugleich wies Kretschmann zurück, dass die Landesregierung in der Frage der Fahrverbote eine Kehrtwende vollziehe. Die Landesregierung reagiert damit auf rechtliche Bedenken des Bundes, der die für 2018 angekündigten Fahrverbote für Diesel in Stuttgart für unzulässig hält.
An diesem Mittwoch wird in Stuttgart vor dem Verwaltungsgericht eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den neuen Luftreinhalteplan für Stuttgart verhandelt. Dort sind die Fahrverbote als ein Mittel für bessere Luft in der Schwabenmetropole festgeschrieben.
Ursprünglich war geplant, die Fahrverbote im Jahr 2018 für schmutzige Diesel an Tagen mit hoher Schadstoffbelastung in Stuttgart auf einzelnen Straßen anzuordnen. Darauf könnte aber verzichtet werden, wenn diese Autos technisch nachgerüstet werden können. Die Politik fürchtet den Zorn von Besitzern von Diesel-Autos und sucht deshalb nach Wegen für einen Verzicht auf Fahrverbote. Offenkundig wollen die Vertreter der Landesregierung auf das Argument setzen, dass sich die Grenzwerte der EU für Stickoxide und Feinstaub auch mit der Nachrüstung von Dieselautos einhalten lassen.
„Im Falle einer erfolgreichen Nachrüstung wird die Landesregierung von temporären Verkehrsverboten im Jahr 2018 absehen“, heißt es in der Kabinettsvorlage. Überprüft werden soll demnach 2018 die „tatsächliche Wirksamkeit der Nachrüstung“. Voraussetzung für den Verzicht auf Fahrverbote ist demnach, dass die Automobilindustrie ein Nachrüstungsangebot vorlegt. Diese Nachrüstung müsste dann ebenso wirksam sein wie ein Fahrverbot, heißt es.
Die Fahrverbote sollen aber dennoch kommen, wenn die Nachrüstung nicht zum Jahr 2018 umgesetzt wird und sie rechtlich möglich sind.