Frauen können auf höhere Gehälter hoffen
Der 8. Senat am Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat eine wichtige Entscheidung getroffen, wonach die erteilte Gehaltsauskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz als Indiz für eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dienen kann. Liegen die Gehälter der Männer höher als die einer Frau in gleicher beruflicher Position, muss der Arbeitgeber dafür sachliche Gründe vortragen – oder das Gehalt seiner Mitarbeiterin anpassen. Das entschieden die Richter am Donnerstag.
Im Ausgangsfall streiten eine Abteilungsleiterin und die Landschaftliche Brandkasse Hannover, die das Mutterunternehmen der VGH Versicherungen ist, über die Zahlung des Differenzbetrags für mehrere Monate. Über mehrere Auskünfte wusste die Klägerin, dass sie im Median aller männlichen Abteilungsleiter „in der VGH“ deutlich unter der Vergütung von 6292 Euro im Monat sowie der übertariflichen Zulage von 600 Euro lag.
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