Zum Rauswurf gibt es Bestnoten
In dem Augenblick, als Richterin Silke Kohlschitter um 13.30 Uhr im Arbeitsgericht ihr Aufnahmegerät abgespielt hat, und Awo-Anwalt Norbert Pflüger in ihre Richtung nickt und „genehmigt“ sagt, guckt der Awo-Vorstandsvorsitzende Steffen Krollmann ziemlich gequält. Kohlschitter hat soeben die in das Gerät diktierte Vergleichsformulierung abgespielt, mit der sich der Frankfurter Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt von seiner früheren stellvertretenden Geschäftsführerin Jasmin Kasperkowitz trennt. Demnach endet das Beschäftigungsverhältnis mit ihr zum 31.Dezember 2020, sie erhält zudem eine Abfindung über 70.000 Euro und ein Zeugnis mit Bestnoten, außerdem muss sie nach den zuletzt gültigen Konditionen bezahlt werden. Kasperkowitz, die Teil des Führungsteams unter dem umstrittenen ehemaligen Geschäftsführer Jürgen Richter war, erhielt nach Angaben der Awo als stellvertretende Geschäftsführerin rund 14.000 Euro im Monat. Ihr Vertrag, der noch unter der alten Führungsriege ausgearbeitet wurde, wäre erst 2024 ausgelaufen.
„Das ist nicht mein Wunschergebnis“, sagte Krollmann nach der Verhandlung der F.A.Z. Es sei „auf analytischer Ebene gut, aber emotional echt schwierig“, so Krollmann weiter. Ein Scheitern vor Gericht wäre die Awo angesichts des Gehalts, das Kasperkowitz bezog, teuer zu stehen gekommen. Das gilt auch für das Vergleichsangebot des Anwalts der ehemaligen stellvertretenden Geschäftsführerin – demnach hätte die Awo bis Ende 2021 das Gehalt zahlen müssen. Seine Mandantin sei immer gesprächsbereit gewesen und bedaure die Vorgänge sehr. Aus heutiger Sicht würde sie sicher einiges anders machen, und sie habe ihr Bedauern über ihr Verhalten unter anderem in einem Brief an das Präsidium zum Ausdruck gebracht.
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