Mietenstopp gestoppt
Am 16. Juli 2020 hat der Bayrische Verfassungsgerichtshof über die Zulässigkeit des bayrischen Volksbegehrens „#6 Jahre Mietenstopp“ entschieden (Az.: Vf. 32-IX-20). Das Gericht prüft in einem solchen Fall, ob der betreffende Gesetzentwurf offensichtlich – bei jeder möglichen Auslegung – Bundesrecht widerspricht. Nur dann ist das Volksbegehren zu verwerfen. Bloße Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzentwurfs genügen dagegen nicht. Unter Anwendung dieses eingeschränkten Prüfungsmaßstabs stellt der Bayrische Verfassungsgerichtshof fest: Das Volksbegehren ist nicht zuzulassen. Denn für den betreffenden Gesetzentwurf fehle dem Land Bayern von vornherein ohne jeden Zweifel die Gesetzgebungskompetenz.
Abschließende Regelung durch Bundesgesetzgeber
Die Entscheidung ist überzeugend begründet. Hauptargument ist, dass der Bundesgesetzgeber die Materie im Bürgerlichen Gesetzbuch abschließend durch die Mietpreisbremse und die Vorschriften zu Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis geregelt habe. Diese abschließenden Regelungen dürfe der Landesgesetzgeber nicht einfach durch eigene Regelungen verschärfen.
Behalten Sie das Geschehen umfassend im Blick.
Zugang zu allen F+Artikeln
- Alle wichtigen Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen
- Exklusive Berichte zur Corona-Pandemie und anderen Themen
- Über 500 F+Artikel pro Monat
- Jederzeit kündbar
Sonntagszeitung plus
Jetzt F+ und am Sonntag Lesegenuss mit der FAS
Nur 5,95 € /WOCHE
- Starke Themen, mutige Standpunkte: Die digitale Sonntagszeitung
- Bereits am Vorabend ab 20 Uhr
- Zugang zu allen F+Artikeln
- Jederzeit kündbar
Login für Digital-Abonnenten
Sie haben Zugriff mit Ihrem F+ oder F.A.Z. Digital-Abo