15 Prozent, aber einfach

Mit einem spektakulären Coup ließ Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán vergangene Woche die EU-Richtlinie zur globalen Mindeststeuer platzen. Zuvor war die Richtlinie von Polen blockiert worden. Branchenkenner sind sich einig, dass die Blockade beider Staaten ihre Verhandlungspositionen in anderen EU-Streitigkeiten stärken sollte, sich jedoch nie ernsthaft auf die Inhalte der globalen Mindeststeuer bezog. An der Einigung auf die Richtlinie wird daher weiter gearbeitet. Damit die Mindeststeuer global und in der Europäischen Union funktioniert, müssen die Regeln einfacher anwendbar werden. In einem universitätsübergreifenden Forschungsverbund haben wir in Abstimmung mit der OECD einen Vorschlag zur Vereinfachung der Mindeststeuer entwickelt.
Wie funktioniert die globale Mindeststeuer? Mitte 2021 hatten sich mehr als 135 Staaten auf die Einführung einer weltweiten Mindeststeuer für multinationale Konzerne geeinigt. Unter der Federführung der Industrieländerorganisation OECD entstand ein Kompromiss, der jedem Staat volle Freiheit für die Gestaltung seiner Steuergesetze lässt, gleichzeitig aber für internationale Konzerne sicherstellt, dass jede Konzerneinheit – unabhängig davon, wo sie ansässig ist – mit mindestens 15 Prozent Steuern belastet wird. Das soll eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen garantieren.
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Deborah Schanz ist Vorstand des Instituts für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Ludwig- Maximilians-Universität München (LMU). Derzeit ist die 1975 geborene Betriebswirtin Gastwissenschaftlerin in Oxford. Sie erforscht die Besteuerung von Unternehmen, die Komplexität von Steuersystemen und wirkt am OECD-Projekt BEPS mit, das Steuerverlagerung in Oasen verhindern soll. Praktische Erfahrungen hat sie als Unternehmensberaterin bei Deloitte gesammelt. Bevor sie 2011 zur LMU kam, lehrte sie an der WHU-Otto Beisheim School of Management. Schanz leitet den Arbeitskreis Steuern der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft, ist im Vorstand der deutschen Sektion der International Fiscal Association (IFA) und Sprecherin der LMU in dem von der DFG geförderten Sonderforschungsbereich TRR 266 – „Accounting for Transparency“, zu dem auch dieses Projekt gehört. Als Steuerexpertin berät sie Bundestag und OECD.
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