Wohnen wird bürokratischer

Warum ändert sich die Berechnung der Grundsteuer?
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber 2018 dazu aufgefordert, für die Berechnung der Steuer aktuellere Grundstückswerte zugrunde zu legen. Bislang stammen die Einheitswerte im Westen Deutschlands aus dem Jahr 1964, in den östlichen Bundesländern aus 1935. Deshalb werden jetzt die Werte von 2022 ermittelt. Alle Immobilieneigentümer – auch die von Eigentumswohnungen – müssen eine Erklärung für das Finanzamt machen. 36 Millionen Grundstücke in Deutschland werden neu bewertet. Von 2025 an wird die Grundsteuer nach den neuen Werten berechnet.
Was müssen Eigentümer bis wann melden?
Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober muss die Erklärung über die elektronische Steuerplattform Elster abgegeben werden. Welche Angaben erforderlich sind, hängt davon ab, ob das jeweilige Bundesland dem Grundsteuermodell des Bundes folgt oder die gesetzliche Öffnungsklausel nutzt. In den meisten Fällen werden die Größe des Grundstücks, die Gebäudeart, die Wohnfläche, das Baujahr sowie der Bodenrichtwert abgefragt. Bayern berechnet die Steuer aber allein nach der Fläche. Flurstücknummern und Flächenangaben gehen aus dem Kaufvertrag oder dem Grundbuchauszug hervor. Die Bodenrichtwerte lassen sich mit dem Informationssystem BORIS im Internet recherchieren. Einige Bundesländer verschicken Informationsschreiben an alle Eigentümer, Pflicht ist das aber nicht. Eigentümerverbände fordern, dass die Frist für die Erklärung um drei Monate verlängert wird. Bis auf Weiteres gilt aber Ende Oktober.
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