Hilfe & Kontakt
Haben Sie Fragen oder benötigen Hilfe? Dann rufen Sie uns an unter (069) 7591 – 1000 Werktags von 7:00-18:00 Uhr sowie am Wochenende von 8:00-13:00 Uhr. Alternativ kontaktieren Sie uns gerne per Email.
Kurz vor der Verkündung eines neuartigen Lohnpakts für die Altenpflege kommt es zu einer juristischen Eskalation: Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) will die Gewerkschaft Verdi, die federführend an dem umstrittenen Pakt beteiligt ist, vor Gericht für „tarifunfähig“ erklären lassen. Der Entwurf des Antrags an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg liegt der F.A.Z. vor. Der Gewerkschaft fehle es an Tariffähigkeit in der Altenpflege, da sie „keine Durchsetzungskraft in der Branche für sich in Anspruch nehmen kann“, heißt es darin.
Sollte das Gericht dem Antrag folgen, hätte dies tarifpolitisch und politisch weitreichende Folgen: Die umstrittene Lohnregelung, die Verdi zusammen mit einem neuen, von der Arbeiterwohlfahrt (Awo) initiierten Konkurrenzarbeitgeberverband vorbereitet hat, wäre dann kein gültiger Tarifvertrag. Und die Regierung könnte die Regelung damit – entgegen Plänen von Union und SPD – erst recht nicht der ganzen Branche allgemeinverbindlich vorschreiben, damit sie für alle Pflegedienste und -heime zwingend gilt.
Das Verfahren gegen Verdi wird laut AGVP auch von der Evangelischen Heimstiftung Baden-Württemberg unterstützt. Grundlage ist eine Regelung im Arbeitsgerichtsgesetz: Gewerkschaften, Arbeitgeber oder auch Behörden können damit gerichtlich klären lassen, ob ein tarifpolitischer Akteur überhaupt befugt ist, Tarifverträge zu schließen. Das erfordert nach den üblichen Maßstäben der Rechtsprechung eine gewisse Mitgliederstärke und Durchsetzungskraft in Tarifkonflikten, etwa durch Streiks. Verdi hat diesen Rechtsweg auch schon selbst beschritten – um konkurrierende Arbeitnehmervereinigungen für tarifunfähig zu erklären, darunter den Angestelltenverband DHV.
Im aktuellen Antrag gegen Verdi heißt es, es sei „nicht bekannt, dass Verdi in der Pflegebranche zu irgendeinem Zeitpunkt einen Tarifabschluss durch gewerkschaftlichen Druck durchgesetzt hätte“. Dass die Gewerkschaft in anderen Branchen mächtig sei, könne dieses Defizit im Hinblick auf ihre Tariffähigkeit in der Altenpflege nicht ausgleichen. AGVP-Präsident Thomas Greiner legt Wert darauf, dass sich die Klage nicht gegen das Ziel höherer Löhne in der Altenpflege richte. „Wir Arbeitgeber wissen, dass gutes Personal auch gut bezahlt werden muss“, sagte er. Dazu dürfe man aber nicht die ganze Branche unter einen rechtlich unhaltbaren „Einheitstarifvertrag“ zwingen, über dessen Inhalte faktisch nur eine kleine Minderheit bestimme. Verdi sei mangels Mitgliederstärke als Gewerkschaft „in der Altenpflege so gut wie nicht existent“.
Verdi will dem Vernehmen nach in Kürze einen Tarifabschluss mit dem 2019 neugegründeten Konkurrenzarbeitgeberverband BVAP verkünden, der unter anderem 18,50 Euro Mindestlohn und mehr Urlaub vorsieht. Der neue Verband hatte sich vor allem auf Initiative der Awo gegründet, nachdem es Verdi nicht gelungen war, Tarifverträge mit den bestehenden großen Arbeitgeberverbänden – AGVP und BPA – zu schließen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant, den neuen Verdi-Lohnpakt allen Betrieben per Rechtsverordnung vorzuschreiben, also auch den Mitgliedsbetrieben von AGVP und BPA.