Schlammschlacht unter Logenbrüdern
Am Donnerstag kam es vor dem Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg, Abteilung für Zivilsachen, zu einem ungewöhnlichen Aufeinandertreffen. Beklagt war die Große National-Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln“, einer der fünf Dachverbände der Freimaurer in Deutschland. Kläger war der Berliner Bestattungsunternehmer Marco Witt. Der „Großehrenrat“ der Loge hatte ihn wegen ungebührlichen Verhaltens ausgeschlossen, Witt will Freimaurer bleiben dürfen. Der Streit darüber hat schon vor mehreren Jahren begonnen.
Der Freimaurerbund, die berüchtigtste Geheimorganisation der Welt, hat seine Wurzeln im 18. Jahrhundert. Die Gründer beriefen sich auf Steinmetzbruderschaften, die vom Zunftzwang im Handwerk ausgenommen waren. Daher kommen Zirkel und Winkelmaß als Symbole sowie das typische Freimaurer-Vokabular. Der Zweck des Zusammenschlusses soll die als „Arbeit am rauen Stein“ bezeichnete Verbesserung des Charakters nach den Prinzipien der Aufklärung sein: Freiheit, Gleichheit, Toleranz, Brüderlichkeit und Humanität. Dass nebenbei wie in jedem anderen Klub wirtschaftliche Beziehungen und Karrieren gepflegt werden, lässt sich kaum vermeiden, selbst wenn „Geschäftsmaurerei“ den Statuten zufolge verboten ist.
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