Abwerbekampagne vor der VW-Musterklage
„Mit der Musterklage werden die Verbraucherinnen und Verbraucher stärker auf Augenhöhe mit den Unternehmen sein.“ Das Zitat von Katarina Barley (SPD), damals Bundesministerin für Justiz und den Verbraucherschutz, datiert vom 15. März 2018. Fast auf den Tag genau anderthalb Jahre später bereiten sich Verbraucherschützer und Volkswagen auf den Prozess vor, auf den Barleys Gesetz abzielte.
Bevor das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig die Musterklage des Bundesverbands Verbraucherzentralen (vzbv) und des ADAC gegen VW am 30. September eröffnen wird, nimmt ein heftiges Werben und Zerren um vermutlich noch Zehntausende zögerliche Diesel-Eigentümer seinen Lauf. „Wer sich nicht bis zum 30. September 2019 von der Musterfeststellungsklage abgemeldet hat, wird über Jahre in einem zweifelhaften Manöver gefangen sein“, sagt Jan-Eike Andresen vom Rechtsdienstleister My Right. In einer Mitteilung warnt er außerdem vor Prozesskostenrisiken von „durchschnittlich 5000 Euro“ je Instanz.
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