Beschränkte Datentarife verstoßen gegen EU-Recht
Im Mobilfunknetz müssen alle Datenströme gleichbehandelt werden. Diesen Grundsatz der sogenannten Netzneutralität nahmen Anbieter wie die Deutsche Telekom oder Vodafone in der Vergangenheit nicht immer so genau. Für ihre Nulltarif-Optionen wie den „Vodafone Pass“ oder „StreamOn“ beanspruchten sie für sich Freiräume – zum Ärger von Verbraucherschützern und der Bundesnetzagentur, die vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten klagten. In gleich mehreren von deutschen Gerichten vorgelegten Verfahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag die Netzneutralität gestärkt. Die Europarichter erklärten solche Nulltarif-Optionen, etwa zum Nutzen von Streamingangeboten für Videos oder Musik auf Smartphones ohne eine Anrechnung auf das eigentliche monatliche Datenvolumen, für europarechtswidrig. Die Mobilfunkunternehmen verstoßen damit gegen ihre Verpflichtung aus der Verordnung über den Zugang zum offenen Internet, betonte der EuGH in einer schriftlichen Mitteilung (Rechtssachen C-854/19, C-5/20 und C-32/20).
Die Entscheidungen aus Luxemburg überraschen nicht. Schon im September 2020 hatte der EuGH in einem Fall eines Mobilfunkanbieters aus Ungarn entschieden, dass alle Daten im Internet diskriminierungsfrei gleichbehandelt werden müssen. Anbieter dürften bestimmte Anwendungen nicht bevorzugt behandeln, die Nutzung der übrigen Dienste nach Verbrauch des Datenvolumens hingegen blockieren oder verlangsamen, heißt es in dem Urteil vom vergangenen Herbst.
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