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Mieter des größten deutschen Immobilienkonzerns Vonovia haben keinen Anspruch darauf, dass sie in die Verträge des Wohnungsunternehmens mit ihren Objektbetreuern Einsicht bekommen. Außerdem darf Vonovia wie bisher konzerneigene Handwerker und Hausmeister beauftragen und das in den Betriebskosten abrechnen. Das hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) nach einer mündlichen Verhandlung am 27. Oktober entschieden, die nun veröffentlicht wurde.
Vonovia hatte gegen zwei erstinstanzliche Urteile Revision eingelegt. Einige Mieter haben gegen Vonovia geklagt. Mieterinitiativen kritisieren den Wohnungskonzern für eine undurchsichtige Abrechnung der Betriebskosten. Sie argumentieren, dass konzernintern aufgestellte Rechnungen es Vonovia ermöglichten, nicht offengelegte Gewinnmargen und Managementkosten auf Mieter abzuwälzen. Der BGH sieht hingegen keine Gefahr, dass „die Mieter mit übermäßigen Gewinnen der beauftragten Schwestergesellschaft belastet werden“. Auch würden Mieter nicht unter einem Interessenkonflikt leiden. Die konzerneigenen Dienstleister dürfen demnach Gewinne erzielen, ausschlaggebend sei einzig, dass die verlangten Preise marktüblich seien und das auch überprüft werde. Die Kostenkalkulation weist Vonovia in seiner Betriebskostenabrechnung aus. „Seit Jahren versuchen einzelne Akteure auf juristischem Wege unsere Arbeit anzugreifen. Das höchstrichterliche Urteil des BGH belegt, dass wir vernünftig und transparent arbeiten“, sagt Arnd Fittkau, der sich als Vermietungsvorstand bei Vonovia auch um solche Rechtsstreitigkeiten kümmert.
Nach der Übernahme des Konkurrenten Deutsche Wohnen will Vonovia seine Serviceleistungen ausbauen. Kostenvorteile erzielt der Immobilienkonzern nach eigenen Angaben vor allem in der Steuerung der Prozesse, nicht durch Margen auf die Betriebskosten für die Mieter. Mieterinitiativen werfen dem Konzern genau das vor und vermuten dahinter ein „System Vonovia“. „Wir halten das Wirtschaftlichkeitsgebot streng ein. Ich möchte auch klar festhalten: Es gibt kein unrechtmäßiges System Vonovia“, sagt Fittkau. „Unser Vorgehen bei der Erbringung von Dienstleistungen ist ein ganz normaler Vorgang in unserer Nebenkostenabrechnung.“