Entlastet dieses Urteil die Cum-Ex-Berater?
Nach fast einem halben Jahr hat das Finanzgericht Köln am Mittwoch die schriftlichen Urteilsgründe zu seinem „Cum-Ex“-Urteil vom 19. Juli 2019 veröffentlicht. In der Klage des amerikanischen Fonds KK Law Firm Retirement Plan Trust hatten die Richter des 2. Senats entschieden, dass die Kapitalertragsteuer dem Aktienkäufer nicht mehrfach erstattet werden dürfe. Rund 27 Millionen Euro verlangte der Fonds vom deutschen Fiskus zurück. Das sei „denknotwendig“ ausgeschlossen, heißt es. Der berühmteste Verdächtige im Zusammenhang mit den Aktiengeschäften geht dennoch davon aus, dass die Argumentation gut für die Cum-Ex-Profiteure ist.
Zur Erinnerung: Von „Cum-Ex“ ist die Rede, wenn Akteure um den Dividendenstichtag mit Aktien handeln. Dabei konnte es passieren, dass das Finanzamt den Aktionären mehr Kapitalertragsteuer erstattet, als die Aktiengesellschaft zuvor gezahlt hat – vor allem, wenn an den Transaktionen Leerverkäufer beteiligt waren, die Aktien verkaufen, die ihnen nicht gehören. Der Gesetzgeber hat diese Praxis über Jahrzehnte nicht unterbunden, ein Anlauf im Jahr 2007 hat die Täter eher ermutigt – erst 2012 hatte der Spuk ein Ende. Viele Milliarden Euro Steuergeld flossen an die Akteure.
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