Rösler verzichtet auf Wettbewerb bei Zahnärzten

Die von der privaten Krankenversicherung gewünschten Öffnungsklauseln in der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) wird es nicht geben. Das hat Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) angekündigt.
Mittels der Öffnungsklauseln wollten die Privatversicherer mit Ärzten Honorar- und Behandlungsverträge treffen, die von den staatlichen Vorgaben abweichen und so für mehr Wettbewerb sorgen. Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Peter Engel, sagte, man habe „eines unserer Hauptziele erreicht“. Von einem „wichtigen und richtigen Schritt“ sprach die Bundeszahnärztekammer.
Privatversicherung sieht Röslers Ankündigung kritisch
Die Bundesärztekammer, die in der Reform der GOZ einen Vorläufer für die Reform der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) sieht, stellte fest, eine Öffnungsklausel „hätte zum Preisdumping durch Selektivverträge geführt, damit die Qualität der Patientenversorgung gemindert und Ärztegruppen in die direkte Abhängigkeit“ der Privatversicherung gebracht.
Diese sah die Ankündigung Röslers in der „Ärzte-Zeitung“ kritisch. Öffnungsklauseln seien nötig, sagte Verbandsdirektor Volker Leienbach. Im Übrigen sei die GOZ-Novelle nur eine Anpassung und keine Vorentscheidung für die Gebührenordnung für Ärzte, bei der eine grundlegende Strukturreform bevorstehe.
Weniger zufrieden äußerten sich die Zahnärzte über den zweiten Teil der Reform. Mit nur 6 Prozent falle der Honoraranstieg zu gering aus, beklagte Engel. Das sei nach 23 Jahren des Stillstands nicht hinnehmbar und widerspreche „den Vorgaben des Zahnheilkundegesetzes sowie der Koalitionsvereinbarung“. Die höheren Sätze der Gebührenordnung treffen auch Kassenpatienten, weil ein Teil der Zahnarztleistungen privat abgerechnet wird. Der Änderung der GOZ müssen die Länder zustimmen.