Rösler legt Reformentwurf für Kassen vor

Das Gesundheitsministerium hat die Pläne der Koalition für die Finanzreform der gesetzlichen Krankenkassen fertiggestellt und den Fraktionen von CDU/CSU und FDP am Mittwoch als „Diskussionsentwurf“ zugesandt. Er basiert auf den Eckpunkten, die milliardenschwere Ausgabenkürzungen bei Ärzten, Krankenhäusern und der Pharmaindustrie vorsehen, eine Anhebung des Beitragssatzes um je 0,3 Punkte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf dann 15,5 Prozent zum Jahresanfang 2011 und umfangreiche Änderungen beim kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Im September soll das Kabinett damit befasst werden, im Herbst der Bundestag.
Neben umstrittenen Einsparungen legt der Entwurf besonderes Gewicht auf die Erhebung des Zusatzbeitrags und den Sozialausgleich. Dafür sieht das Papier detaillierte Regelungen vor. Es wird versprochen, dass Arbeitgeber, Kranken- und Rentenkassen das neue Beitragsregime einfach und ohne großen Mehraufwand handhaben könnten.
Arbeitgeber führt Zusatzbeiträge plus Aufschlag für Zahlungsverweigerer ab
Nach dem neuen Verfahren soll im Herbst jedes Jahres abgeschätzt werden, wie hoch der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Folgejahr sein wird, wenn man das erwartete Defizit der Kassen umrechnet. Übersteigt dieser Zusatzbeitrag 2 Prozent des jeweiligen Arbeitnehmer- oder Rentnereinkommens, wird der Differenzbetrag an das Mitglied ausgezahlt. Wegen der Beitragserhöhung wird es 2011 aber kaum Kassen geben, die einen Zusatzbeitrag neu erheben müssen.
Der Rohentwurf des Reformgesetzes enthält präzise Vorgaben dazu, wie Beiträge auf Einkommen der 100.000 Beschäftigten zu berechnen sind, die zwei sozialversicherungspflichtige Jobs haben, oder von Rentnern, die auch eine Betriebsrente beziehen. In den Fällen sollen Kassen wie bei den Selbständigen das Gesamteinkommen berechnen, die Umsetzung läge bei den Arbeitgebern. Bei den 2,9 Millionen Beziehern von Arbeitslosengeld I und II oder Sozialhilfe sollen deren Träger auch den durchschnittlichen Zusatzbeitrag übernehmen.
Für Versicherte, die die Zahlung ihres individuellen Zusatzbeitrags verweigern, enthält der Plan Sanktionsinstrumente: So soll die Kasse den Arbeitgeber informieren, der dann 2 Punkte auf den Beitragssatz aufschlägt und abführt - also 10,2 statt 8,2 Prozent. Für diesen Zuschlag soll der Sozialausgleich dann auch nicht gelten.