Damit die Vergütung der Architekten fällig wird, müssen strenge Voraussetzungen beachtet werden. Von Bauherren kann es vielfältige Einwände geben, erklärt der Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek in seinem Gastbeitrag. Von Friedrich-Karl Scholtissek, Hamburg
Büßen für die Ketten: Lieferkettengesetz wirklich so fortschrittlich?