Wer ein Haus verkaufen will, beauftragt oft einen Makler. Die Kosten tragen Käufer, Verkäufer oder beide. In den Verträgen steht häufig: Der Eigner darf nicht parallel auf eigene Faust verkaufen. Warum das unzulässig sein kann. Von Klaus Max Smolka, Michael Ashelm, Marcus Jung