Zirkus in der Hauptstadt ist nicht immer gut
Manche Jubiläen werden nicht begangen, obwohl ihre Aktualität gerade besonders einzuleuchten scheint. Das hundertjährige Jubiläum der parlamentarischen Bannmeile gehört dazu. Am 8. Mai 1920 beschloss die Nationalversammlung, wie der Reichstag in dieser Legislaturperiode genannt wurde, das Gesetz über die Befriedung der Gebäude des Reichstags und der Landtage. Seit 2008 gilt auf Bundesebene das Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes; die gelegentlich erhobene Forderung, die Regeln für die Genehmigung von Demonstrationen wieder restriktiver zu fassen, hat wohl wenig Aussicht auf Erfolg.
Das Wort „Bannmeile“ klingt altertümlich und ist nicht selbsterklärend. Man könnte glauben, dass es der alten deutschen Rechtssprache entstamme. Dieser Eindruck war beabsichtigt und täuscht, wie Tobias Kaiser, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, zeigen kann. In einem Aufsatz fasst der Historiker Ergebnisse seiner in Jena eingereichten Habilitationsschrift über den „Schutz eines heiligen Ortes“ zusammen („Die Erfindung der ,Bannmeile‘ in der Weimarer Republik. Polizeilicher und symbolischer Schutzraum mit widersprüchlicher Geschichte“, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht, Jg. 71, Heft 5/6, 2020 / Friedrich Verlag).
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