Informationsfreiheit schlägt Urheberrecht
Glyphosat ist weltweit eines der am häufigsten eingesetzten Unkrautbekämpfungsmittel. Die Verwendung des vom amerikanischen Konzern Monsanto entwickelten Pestizids erhitzt seit Jahren die Gemüter. 2017 haben die EU-Mitgliedstaaten der Zulassung des umstrittenen Mittels für weitere fünf Jahre zugestimmt. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hält das Mittel für „wahrscheinlich krebserzeugend.“ Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist hingegen der Einschätzung, dass von dem Pestizid kein Krebsrisiko ausgehe. Wie kommt das BfR zu dieser Einschätzung? Ist Glyphosat für Menschen krebserregend? Verursacht es Missbildungen? Dass hinsichtlich dieser Fragen ein hohes öffentliches Informationsbedürfnis besteht, liegt auf der Hand. Dem hat das LG Köln heute Rechnung getragen und die Klage des BfR gegen das Portal „FragDenStaat“ wegen Veröffentlichung eines Gutachtens zu den Risiken von Glyphosat abgewiesen (Az. 14 O 163/19).
Der Entscheidung liegt ein Sachverhalt zugrunde, der den Missbrauch des Urheberrechts zur Unterdrückung von staatlichen Informationen beispielhaft vor Augen führt: Im Oktober 2018 stellte der Projektleiter des Portals „FragDenStaat“ beim BfR einen Antrag auf Zugänglichmachung eines Gutachtens zur krebserregenden Wirkung von Glyphosat („Glyphosat-Gutachten“). Das Institut, das zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter Leitung von Ministerin Julia Klöckner gehört, gab dem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auch statt. Das Portal veröffentlichte das Gutachten daraufhin auf seiner Website. Kurz darauf wurde es abgemahnt – mit Verweis auf das Urheberrecht.
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